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   OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11   

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https://dejure.org/2011,6620
OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11 (https://dejure.org/2011,6620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.09.2011 - 11 PA 298/11 (https://dejure.org/2011,6620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. September 2011 - 11 PA 298/11 (https://dejure.org/2011,6620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebungsandrohung; Einvernehmen der Staatsanwaltschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 Abs. 1 AufenthG; § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG
    Hinwegsetzen der Ausländerbehörde über das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft bei Abschiebungsandrohung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft während eines schwebenden Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 59 Abs. 1; AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1
    Hinwegsetzen der Ausländerbehörde über das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft bei Abschiebungsandrohung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft während eines schwebenden Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinwegsetzen der Ausländerbehörde über das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft bei Abschiebungsandrohung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft während eines schwebenden Verfahrens

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Zum Einvernehmen der StA im ausländerrechtlichen Verfahren bei Abschiebungsandrohungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1504
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11
    Über das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft, mit dem der Vorrang des staatlichen Strafverfolgungsinteresses gegenüber dem ausländerbehördlichen Interesse an der Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht des Ausländers gesichert werden soll (BGH, Beschl. v. 3.2.2011 - V ZB 224/10 -), setzt sich die Ausländerbehörde nicht hinweg, wenn sie trotz eines schwebenden strafgerichtlichen Verfahrens gegen den Ausländer eine Abschiebungsandrohung ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erlässt.

    Nach Auffassung des BGH (vgl. Beschl. v. 3.2.2011 - V ZB 224/10 -, NVwZ 2011, 767) hat das von der Staatsanwaltschaft wahrzunehmende Interesse an der Verfolgung einer von dem Ausländer begangenen Straftat grundsätzlich Vorrang vor dem von den Ausländerbehörden zu wahrenden Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht des sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers.

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11
    Sie bezweckt nicht, den Ausländer vor ausländerbehördlichen Maßnahmen zu bewahren (BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11
    Die von dem Kläger angenommene Unvereinbarkeit zwischen der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der denkbare günstige Wirkungen einer Erteilung oder Versagung des Einvernehmens durch die Staatsanwaltschaft dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute kommen, und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 72 Abs. 4 AufenthG, nach der der Ausländer in seinen Rechten verletzt sein kann, wenn gegen ihn ohne Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft Haft zur Sicherung der Abschiebung angeordnet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 12.5.2011 - V ZB 189/10 -, juris, Rn. 5), besteht nicht.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Die BGH-Rechtsprechung zur Abschiebungshaft ist auf die ausländerbehördliche Abschiebung nicht zu übertragen (so auch VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 2011 -11 S 3155/11 - AuAS 2012, 38 ; Urteil vom 6. November 2012 - 11 S 2307/11 - juris Rn. 62; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2010 - 1 B 156/10 - juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 2011 - 11 PA 298/11 - AuAS 2011, 268 ; Gutmann, in GK-AufenthG, Stand: Oktober 2015, § 72 Rn. 29 und 38; Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2016, § 72 AufenthG Rn. 16; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR 11. Aufl. 2016, § 72 AufenthG Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13

    Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei

    Sie bezieht sich daher nicht auf die einer Abschiebung insoweit vorgeschaltete Abschiebungsandrohung (OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.9.2011, AuAS 2011, 268; juris Rn. 6).

    Sie soll verhindern, dass die Strafverfolgung durch ausländerrechtliche Maßnahmen erschwert oder vereitelt wird (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 8.12.2011, Beschl. v. 8.12.2011, AuAS 2012, 38, juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschl. v. 15.11.2010, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.9.2011, AuAS 2011, 268, juris Rn. 5; GK-Gutmann, AufenthG, Stand: Juli 2014, § 72 Rn. 29; Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, § 72 Rn.15).

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2017 - 13 ME 244/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; familiäre Lebensgemeinschaft mit

    Eine je nach Fallkonstellation denkbare günstige Wirkung der Erteilung oder der Versagung des Einvernehmens kommt dem betroffenen Ausländer nur reflexartig zugute, wird aber durch die Vorschrift nicht in seinem Interesse verfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - BVerwG 1 C 11.15 -, NVwZ 2017, 1064, 1066; Urt. v. 5.5.1998 - BVerwG 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, 356 (zu § 64 Abs. 3 AuslG); VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.12.2011 - 11 S 3155/11 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 28.9.2011 - 11 PA 298/11 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 11 S 883/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebemaßnahmen; (kein) Duldungsanspruch wegen

    Sie bezweckt aber nicht, einen Ausländer, gegen den wegen der Begehung von Straftaten ermittelt wird oder gegen den bereits die öffentliche Klage erhoben wurde, vor ausländerbehördlichen Maßnahmen zu bewahren (BVerwG, Urteile vom 14.12.2016 - 1 C 11.15 - juris Rn. 22 ff. und vom 05.05.1998 - 1 C 17.97 - juris Rn. 19; NdsOVG, Beschluss vom 28.09.2011 - 11 PA 298/11 - juris Rn. 5; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 72 AufenthG Rn. 16; Gutmann, in: GK-AufenthG, Stand Oktober 2021, § 72 Rn. 55).
  • VG Aachen, 24.02.2021 - 8 K 1084/19

    Tadschikistan; PIWT; Partei Isalamische Wiedergeburt Tadschikistan; unglaubhaft;

    vgl. hierzu u.a.: Nds. OVG, Beschluss vom 28. September 2011 - 11 PA 298/11 -, juris, Rn. 5; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. (2020), § 72 Rn. 16, jeweils m.w.N.
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